Achtung Wanderer!
In der Grenzregion rund um den Flensburg Fjord sollten Sie beachten,
- dass in Dänemark das Wandern in privaten Wäldern zu Fuß oder per Rad von 7.00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang erlaubt ist. In öffentlichen Wäldern ist der Zutritt auch außerhalb von Wegen und Pfaden erlaubt.
- dass Zelten grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig ist.
- dass in den Wäldern Hunde immer anzuleinen sind, es aber viele Hundefreilaufbereiche gibt, wie z. B. in Gråsten, Nordborg, Sønderborg, Flensburg, Glücksburg. Am Strand müssen die Hunde von April bis Oktober an die Leine. Dies gilt auch für die Wanderbereiche, wo grasendes Vieh vorzufinden ist.




